Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten ist geeignet zur Vermögensübersicht beim Kauf oder Verkauf, bei Vermögens- oder Erbauseinandersetzungen. Zudem kann es zur Vorlage bei Behörden oder Gericht genutzt werden.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Leistungsinhalte des Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten sind die umfassendste Form von Gutachten mit einer detaillierten Darstellung des Bewertungsobjektes und ausführlicher Begründung der Wertermittlung.

Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken, sämtliche Immobilienarten (Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) aber auch Rechte und Belastungen an Grundstücken sowie Bewertungssonderfälle bewertet.

Die Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind vielfältig. Sie können z.B. aus dem privaten Bereich (z.B. Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfall, Schenkung oder Scheidung) kommen.
Verkehrswertgutachten können bei Gericht genutzt werden.