Kurzgutachten

Falls Sie kein ausführliches Verkehrswertgutachten brauchen, ist unser Kurzgutachten die richtige Dienstleistung für Sie.

Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich. Für die Bewertung von Immobilien und Grundstücken genügt in einigen Fällen (Kauf oder Verkauf einer Immobilie, familieninternen Angelegenheiten wie z.B. Nachlassregelungen oder Vermögensübersicht) ebenso eine sachverständige Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens.
Ein Kurzgutachten kann nicht zur Vorlage bei Behörden und Gerichten genutzt werden.

Leistungsinhalte des Kurzgutachten

Im Rahmen des Kurzgutachten wir Ihre Immobilie fotodokumentiert und hält die wesentlichen Merkmale schriftlich fest. Bei der Erstellung des Kurzgutachtens konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Prüfkriterien und verzichten auf umfangreiche Erläuterungen. Anhand von vorhandenen Unterlagen zur Wohnimmobilie ist es möglich, ein Kurzgutachten mit einem Immobilienwert zu ermitteln.

Auf Wunsch kann unser Sachverständige zusätzlich rechtliche Gegebenheiten (z.B. Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches) bewerten. Die Wohnflächenberechnung kann ebenso optional zum Kurzgutachten beauftragt werden.